Hinweise zur Bestellung von Überweisungen
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten kann die Bestellung von Überweisungen nur erfolgen, wenn Sie im jeweiligen Quartal bereits Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) haben einlesen lassen. Überweisungen vorab ausstellen zu lassen und die Chipkarte nachzureichen, ist leider nicht möglich.
Die Bestellung von Überweisungen gilt nur für bereits bei uns in der Praxis betreute Patienten. Es handelt sich lediglich um einen Service; er kann erforderlichenfalls eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Wir behalten uns deshalb bei gegebenem Anlass vor, erbetene Überweisungen nicht auszustellen und den Patienten stattdessen zu einer Wiedervorstellung in die Praxis zu bitten.
Sie können Ihre Überweisungen in der Regel bereits am folgenden Sprechtag zu den täglichen Abholzeiten von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr in unserer Praxis abholen.